St.Gallen verbietet Konversionstherapien

Mit einer deutlichen Mehrheit hat das St.Galler Kantonsparlament in der Woche nach Ostern einer Motion zugestimmt, die ein Verbot von Konversionstherapien verlangt. Weil das Gesundheitswesen in der Schweiz Sache der Kantone ist, braucht es eine entsprechenden Änderung im St.Galler Gesundheitsgesetz. Die Kantonsregierung war bereit, den Auftrag entgegenzunehmen. Sie betonte jedoch, dass solche Umpolungen schon heute widerrechtlich sind, denn Heiltätigkeiten ohne Bewilligung sind strafbar.

Der kantonalen Aufsichtsbehörde seien allerdings bis heute keine konkreten Fälle von durchgeführten Konversionstherapien bekannt und es seien auch keine diesbezüglichen Beschwerden eingegangen. Die Kantonsregierung weist darauf hin, dass jede Person Meldung an die der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erstatten könne, wenn sie konkrete Hinweise auf solche Therapien habe.

Dass Konversionstherapien von christlich-fundamentalistischen Kreisen immer noch praktiziert werden, zeigte kürzlich eine Recherche des Schweizer Fernsehens.

Verbote von «Umpolungs»-Therapien werden inzwischen in mehreren Kantonen gefordert – Deutschland hat sie bereits unter Strafe gestellt. Im Kanton St.Gallen soll das Verbot mit der anstehenden Gesamtrevision des Gesundheitsgesetzes eingeführt werden.