Liechtenstein muss nachbessern

Der Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein hat das bisherige Verbot der Stiefkind-Adoption für verpartnerte gleichgeschlechtliche Paare für unrechtmässig erklärt. Das Verbot verstosse sowohl gegen die Landesverfassung als auch gegen Europarecht. Geklagt hatte ein nach liechtensteinischem Recht verpartnertes schwules Paar. Einer der Partner hat einen leiblichen Sohn. Der andere Partner wollte das Kind adoptieren, um ihm Rechtssicherheit zu geben. Dies ist bisher laut dem liechtensteinischen Partnerschaftsgesetz von 2011 ausdrücklich verboten.

Nun ist die Politik am Ball: Der Gesetzgeber muss innert eines Jahres das Urteil umsetzen und für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der familiären Beziehungen sorgen, wie es im Gerichtsentscheid heisst. Damit muss sich der Landtag aber gegen Fürst Hans-Adam II. stellen. Er hatte sich zuletzt im Februar gegen jegliches Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen. Kinder, so der Fürst, sollten in «normalen Familien» aufwachsen.

In der Schweiz kommt das Thema Adoption mit der Abstimmung über die «Ehe für Alle» im September auf den Tisch. Kommt diese Änderung des Zivilgesetzes durch, wird in der Schweiz die gemeinschaftliche Volladoption möglich. Bisher besteht nur die Möglichkeit, dass ein verpartnertes Paar über den Weg der Stiefkindadoption die rechtliche Situation der Familie absichern kann.

Deutschland und Österreich haben das in Liechtenstein noch geltende Verbot der Stiefkind-Adoption für verpartnerte Paare bereits länger aufgehoben. In beiden Ländern haben gleichgeschlechtliche Paare das volle Adoptionsrecht.