Liechtenstein macht schleppend vorwärts

Weil im Fürstentum Liechtenstein die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare noch verboten ist, musste sich das oberste Gericht des Landes aufgrund einer Klage mit dem Thema befassen und bezeichnete das Verbot als verfassungswidrig. Ab 1. Juli muss mit dieser Diskriminierung nun Schluss sein. Anfang März wird das Parlament (der Landtag sitzt im Gebäude mit dem Toblerone-Dach), die Gesetzesrevision deshalb diskutieren.

Dann werden auch zusätzlichen Forderungen auf den Tisch kommen, denn nicht nur die LGBTIQ*-Organisation Flay, sondern auch Parteien und die Gemeinde Balzers finden es in ihren Stellungnahmen an der Zeit, den gleichgeschlechtlichen Paaren auch den Zugang zur Samenspende zu ermöglichen und vor allem die Ehe für alle endlich einzuführen.

Bisher hat sich nur ein einzelner Leserbriefschreiber vehement gegen mehr LGBTIQ*-Rechte gewehrt. Die Stimmung – so heisst es in den Medien – sei inzwischen auch in Liechtenstein deutlich queer-freundlicher.

Dennoch will die Regierung die verlangten zusätzlichen Gleichstellungen nicht von sich aus in die Diskussion bringen. Entsprechende Forderungen müssten aus der Bevölkerung kommen, argumentiert sie. Die Regierung sei aber offen, solche weitergehenden Anliegen zu berücksichtigen.

Ob es nun schneller geht mit der Gleichstellung in Liechtenstein?