Bedenkliche Aussagen – und dafür noch eine Entschädigung

Der als konservativ bekannte Churer Bischof Vitus Huonder hatte im August 2015 am Forum «Freude am Glauben» im deutschen Fulda zu einem Rundumschlag gegen Gendertheorien, Scheidung, Sexualkunde und gleichgeschlechtliche Ehe ausgeholt. Dabei zitierte er unter anderem Bibelpassagen, worin Homosexuelle mit dem Tode bestraft werden. Unter Applaus der Anwesenden sagte Huonder: «Die beiden Stellen allein würden genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben.»

Die LGBT-Community protestierte lauthals worauf der Bischof zurückkrebste: Er habe damit in keiner Weise homosexuelle Menschen herabsetzen wollen. Er entschuldigte sich öffentlich und in einem Brief an 800 Mitarbeitende des Bistums Chur sowie bei «homosexuell empfindenden Menschen».

Dem Schwulen-Dachverband Pink Cross war das zu wenig: «Ein Kirchenvertreter lebt in keinem rechtsfreien Raum. Wer so argumentiert und indirekt sagt, Homosexuelle sollen getötet werden, ist kein Kirchenmann – sondern ein Hetzer und Straftäter», sagte damals Pink-Cross-Geschäftsleiter Bastian Baumann. Pink Cross und zwei Privatpersonen reichten deshalb Klage wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit ein. Der Bischof habe letztlich einen Aufruf zur Wiedereinführung der Todesstrafe für Homosexuelle lanciert. Selbst wenn man gewisse Diskriminierung durch die Kirche auszuhalten habe, sei damit eine rote Linie überschritten, so die Kläger.

Im Oktober schickte die Bündner Staatsanwaltschaft dann Pink Cross eine Einstellungsverfügung ins Haus. Huonders Aussagen fehle die «Eindringlichkeit und Eindeutigkeit». Und Bischofssprecher Giuseppe Gracia holte zum Gegenangriff aus. Die Klage sei der Versuch gewesen, die Glaubens- und Meinungsfreiheit Andersdenkender unter Strafe zu stellen. Das sei nicht gelungen.

Doch Pink Cross gab nicht nach und rekurrierte gegen die Einstellungsverfügung – allerdings vergeblich, wie wir jetzt wissen. Das Bündner Kantonsgericht kommt dieser Tage als Beschwerdeinstanz zum gleichen Schluss wie die Staatsanwaltschaft.

Pink Cross fordert dazu auf, aus diesem Fall, Konsequenzen zu ziehen: Die aktuelle Rechtslage verunmögliche es Schwulen und Lesben, Aussagen, wie sie der Bischof gemacht hatte, in einem Gerichtsverfahren bewerten und überprüfen zu lassen. Diese Tatsache zeige die Notwendigkeit auf, dass öffentliche Aufrufe zu Hass gegen Schwule, Lesben und Transmenschen, in der Schweiz endlich unter Strafe gestellt werden müssen. Denn, so Baumann weiter, «wird gehen weiterhin davon aus, dass ein Mann, dessen Lebensaufgabe darin besteht, Worte zu wählen und zu gewichten, sich sehr wohl der Macht seiner Worte bewusst war».

Dem Bischof wurde von Staatsanwaltschaft und Kantonsgericht nicht nur ein Persilschein ausgestellt. Das Gericht sprach ihm auch noch eine Entschädigung von 1200 Franken zu und die Kläger müssen darüber hinaus noch 1500 Franken Anwaltskosten des Kirchenmanns übernehmen. Um die Privatkläger zu entlasten, übernimmt Pink Cross die Gesamtkosten des Verfahrens und der Entschädigung.

Bild: Tagesanzeiger: